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Wird
die häusliche Krankenpflege vom Hausarzt oder Facharzt verordnet,
übernimmt die gesetzliche Krankenkasse für den akuten
Krankheitszeitraum die Kosten (SGB V).
Bei chronischer Erkrankung und damit Dauer-hilfsbedürftigkeit
kommt nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst die
Pflegekasse für die Kosten der täglichen Hilfe auf (SGB
XI).
Werden bestimmte Einkommensgrenzen unterschritten, besteht die
Möglichkeit, beim zuständigen Sozialamt einen Antrag
zur Kostenübernahme zu stellen (BSHG).
Für Privatzahler gelten die entsprechenden Richtlinien der
Kranken- oder Pflegekassen.
Bei Pflegegeldempfängern Durchführung der Qualitätssicherung.
Für die weitere Beantwortung von Fragen geben wir Ihnen gern
eine qualifizierte und kostenlose Beratung.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
Ihr Krankenpflegeteam
pro sana
ambulante Pflege GmbH
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