pro sana ambulante Pflege GmbH
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Wir pflegen mit Herz und Freude
 

Wird die häusliche Krankenpflege vom Hausarzt oder Facharzt verordnet, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse für den akuten Krankheitszeitraum die Kosten (SGB V).

Bei chronischer Erkrankung und damit Dauer-hilfsbedürftigkeit kommt nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst die Pflegekasse für die Kosten der täglichen Hilfe auf (SGB XI).

Werden bestimmte Einkommensgrenzen unterschritten, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialamt einen Antrag zur Kostenübernahme zu stellen (BSHG).

Für Privatzahler gelten die entsprechenden Richtlinien der Kranken- oder Pflegekassen.

Bei Pflegegeldempfängern Durchführung der Qualitätssicherung.
Für die weitere Beantwortung von Fragen geben wir Ihnen gern eine qualifizierte und kostenlose Beratung.

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
Ihr Krankenpflegeteam


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